Eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Gebühren für Patentanwälte gibt es nicht. Üblicherweise wird auf Zeithonorarbasis abgerechnet.
Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits. Sie setzen sich aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten zusammen.
Die amtlichen Gebühren für Verfahren vor den Patent- und Markenämtern (Anmeldung von Schutzrechten, Widerspruchsverfahren, etc.) richten sich nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Ämter.