Vereinbarte Vergütung
- Vergütung nach Zeitaufwand
In außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbaren wir mit Ihnen regelmäßig die Abrechnung auf Zeithonorarbasis. Unsere Stundensätze und den zu erwartenden Zeitaufwand teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. - Vergütung nach RVG
In gerichtlichen Verfahren rechnen wir auf Zeithonorarbasis oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Nähere Informationen zum RVG finden Sie weiter unten auf dieser Seite. - Pauschalhonorare
Pauschalhonorare bieten wir insbesondere für Marken- und Geschmacksmuster-anmeldungen an.
Gesetzliche Vergütung
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Patentanwälte
Da es eine gesetzliche Regelung über die Höhe der Gebühren von Patentanwälten nicht gibt, eine „Taxe“ im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB bzw. § 632 Abs. 2 BGB also nicht besteht, ist von einer üblichen, d. h. angemessenen Vergütung als vereinbart auszugehen. -
Rechtsanwälte
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, berechnet sich das Honorar für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das RVG sieht als Regelfall eine Berechnung nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert vor. Als Streitwert wird üblicherweise der Wert des Gegenstands genommen, um den gestritten wird. Bei einer Geldforderung ist deren Betrag maßgeblich.
Ein Gebührenrechner für die Gebühr nach RVG findet sich auf der Seite Rechtsanwaltsgebuehren.de.