Mit der Anmeldung eines Schutzrechts bestellen wir uns beim zuständigen Amt als Ihre Vertreter und Zustellungsbevollmächtigten für jegliche Korrespondenz betreffend Ihr Schutzrecht.
Wir nehmen Ihr Schutzrecht in unserer Datenbank auf und überwachen die einschlägigen Fristen.
Wir erinnern Sie rechtzeitig an die Fristen zur Zahlung von Aufrechterhaltungs- und Verlängerungsgebühren.
Wir zahlen für Sie die Gebühren bei DPMA, EUIPO, EPA und WIPO ein bzw. beauftragen unsere ausländischen Korrespondenzanwälte mit der Einzahlung der Gebühren bei den ausländischen Ämtern.
Bitte beachten Sie, dass es eine Vielzahl von privaten Firmen gibt, die auf amtlich erscheinenden Briefbögen Zahlungsaufforderungen für Veröffentlichungsgebühren, Eintragungsgebühren, Verlängerungsgebühren etc. versenden. Diese Aufforderungen sind regelmäßig als irreführend einzustufen. Weitere Details finden Sie zum Beispiel hier. Im Zweifel nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.