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Design- bzw. Geschmacksmusterschutz kann erlangt werden durch:

  • Einreichung einer nationalen Designanmeldung. Wir können Sie in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vertreten. Mit Anmeldungen vor nationalen ausländischen Ämtern beauftragen wir spezialisierte Korrespondenzanwälte.
  • Einreichung einer EU-Geschmachsmusteranmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das eingetragene EU-Muster (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Einreichung einer internationalen Geschmacksmusteranmeldung. Über eine Anmeldung beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) kann Designschutz in den Mitgliedstaaten des Haager Musterabkommens beantragt werden.

Deutsche Design- und EU-Geschmacksmusteranmeldungen

Wenn wir für Sie eine deutsche Design- oder EU-Geschmacksmusteranmeldung einreichen, gehen wir wie folgt vor:

  1. Vorprüfung: Wir prüfen, ob Ihr Design grundsätzlich dem Design- bzw. Geschmacksmusterschutz zugänglich ist. Die Schutzvoraussetzung "Neuheit" und "Eigenart" (siehe Designrecht) werden vom Amt nicht geprüft. Üblicherweise stellt sich erst im Konfliktfall heraus, ob das eingetragene Muster tatsächlich schutzfähig ist.
  2. Darstellungen: Der Schutzumfang des eingetragenen Designs bzw. Geschmackmusters bestimmt sich danach, was auf den eingereichten Abbildungen (Fotos, Computerrenderings, Zeichnungen) zu sehen ist. Je Muster können bis zu maximal sieben Ansichten eingereicht werden. Wir beraten Sie bei der Erstellung der Darstellungen bzw. lassen diese für Sie von einem Fotostudio erstellen.
  3. Anmeldung: Wir reichen die Anmeldung auf elektronischem Wege beim DPMA in München bzw. beim EUIPO in Alicante ein. Wir überwachen die Zahlungsfrist und zahlen die Anmeldegebühr fristgerecht beim Amt ein.
  4. Eintragung: Wir leiten die amtliche Standardkorrespondenz an Sie weiter und übermitteln Ihnen die Eintragungsurkunde.

Design- bzw. Geschmacksmusteranmeldungen beim deutschen und europäischen Amt bieten wir zu einem Pauschalhonorar an, welches die oben genannten Leistungen umfasst.

Hierüber hinausgehende Leistungen, wie beispielsweise die oben genannten Vorab-recherche oder Erwiderungen auf Beanstandungsbescheide im Anmeldeverfahren rechnen wir nach unserem Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab.

Internationale Geschmacksmusteranmeldung

Außerdem reichen wir für Sie internationale Anmeldungen bei der WIPO in Genf ein. Bezüglich der Amtsgebühren verweisen wir auf den Kostenrechner der WIPO. Über eine internationale Geschmacksmusteranmeldung kann Designschutz in derzeit 62 Ländern (Stand: Juni 2014) beantragt werden (siehe List of Members auf der Seite der WIPO).

Ausländische nationale Design- bzw. Geschmacksmusteranmeldung

Mit der Anmeldung nationaler ausländischer Designs bzw. Geschmacksmuster beauftragen wir unsere ausländischen Korrespondenzanwälte. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Kollegenhonorar (inkl. Amtsgebühr) sowie unserem Honorar für die vermittelnde und beratende Tätigkeit.

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