Markenschutz kann erlangt werden durch:
- Einreichung einer nationalen Markenanmeldung. Wir können Sie in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vertreten, für Anmeldungen vor nationalen ausländischen Ämtern beauftragen wir spezialisierte Korrespondenzanwälte.
- Einreichung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die EU-Marke (Unionsmarke) gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Einreichung einer internationalen Markenanmeldung. Über das Internationale Büro der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf kann Markenschutz in den Mitgliedtsaaten des Madrider Markenabkommens beantragt werden.
Deutsche und EU-Markenanmeldungen
Wenn Sie über uns eine deutsche oder eine EU-Marke (Unionsmarke) anmelden, gehen wir wie folgt vor:
- Vorprüfung: Wir prüfen, ob die Gefahr besteht, dass das Amt Ihre Anmeldung wegen des Bestehens sog. "absoluter Schutzhindernisse" zurückweist.
- Recherche: Außerdem führen wir eine Recherche in den relevanten Markenregistern durch, um auszuschließen, dass bereits identische oder verwechselbar ähnliche Marken angemeldet oder eingetragen wurden (Identitätsrecherchen führen wir selbst durch, mit Ähnlichkeitsrecherchen beauftragen wir einen professionellen Recherchedienst).
- Verzeichnis: Die Anmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen enthalten, für welche die Marke genutzt wird bzw. die Nutzung beabsichtigt ist. Wir erstellen das Verzeichnis und ordnen die Waren und Dienstleistungen den richtigen Klassen der sog. Nizza-Klassifikation zu.
- Anmeldung: Wir reichen die Anmeldung auf elektronischem Wege beim DPMA in München bzw. beim EUIPO in Alicante ein. Wir überwachen die Zahlungsfrist und zahlen die Anmeldegbühr fristgerecht beim Amt ein.
- Eintragung: Wir leiten die amtliche Standardkorrespondenz an Sie weiter und übermitteln Ihnen die Eintragungsurkunde.
Markenanmeldungen beim deutschen und EU-Markenamt bieten wir zu einem Pauschalhonorar an, welches die oben genannten Leistungen inklusive einer sog. Identitätsrecherche in den relevanten Registern umfasst.
Hierüber hinausgehende Leistungen, wie beispielsweise die Auswertung der Ergebnisse sog. Ähnlichkeitsrecherchen, rechtliche Stellungnahmen oder die Erwiderung auf Beanstandungsbescheide im Anmeldeverfahren rechnen wir nach unserem Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab.
Internationale Markenanmeldung
Außerdem reichen wir für Sie internationale Anmeldungen bei der WIPO in Genf ein. Bezüglich der Amtsgebühren verweisen wir auf den Kostenrechner der WIPO. Über eine internationale Markenanmeldung kann Markenschutz in derzeit 92 Ländern (Stand: April 2014) beantragt werden (siehe List of Members auf der Seite der WIPO).
Ausländische nationale Markenanmeldung
Mit der Anmeldung nationaler ausländischer Marken beauftragen wir unsere ausländischen Korrespondenzanwälte. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Kollegenhonorar (inkl. Amtsgebühr) sowie unserem Honorar für die vermittelnde und beratende Tätigkeit.