Patent- oder Gebrauchsmusterschutz kann erlangt werden durch:
- Einreichung einer nationalen Anmeldung. Wir können Sie in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG) vertreten, für Anmeldungen vor nationalen ausländischen Ämtern beauftragen wir spezialisierte Korrespondenzanwälte.
- Einreichung einer europäischen Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA). Als zugelassene Vertreter können wir Sie in allen Verfahren vor dieser Behörde vertreten. Die aktuell mit einer europäischen Patentanmeldung erfassbaren Länder finden Sie hier.
- Einreichung einer Internationalen Patentanmeldung, wobei wir Sie wahlweise vor dem DPMA, dem EPA oder der WIPO vertreten. Die aktuell mit einer PCT-Anmeldung erfassbaren Länder finden Sie hier. Über die Schutzfähigkeit einer PCT-Anmeldung entscheiden nationale (zum Beispiel DPMA) oder regionale (zum Beispiel EPA) Behörden.
Das Anmeldeverfahren umfasst regelmäßig folgende Schritte:
- Vorprüfung: Wir verschaffen uns einen ersten Eindruck von Ihrer Idee und prüfen, ob diese prinzipiell dem staatlich eingeräumten Schutz durch ein Patent- bzw. Gebrauchsmusterrecht zugänglich ist.
- Stichprobenrecherche: Wir führen eine erste technische Stichprobenrecherche in einer Patentdatenbank durch (Zeitrahmen: maximal eine Stunde), um auszu-schließen, dass eine Anmeldung eingreicht wird, die offensichtlich nicht mehr neu ist.
- Sachrecherche: Auf Wunsch führen wir eine ausführlichere technische Sachrecherche durch (Zeitrahmen: mindestens eine Stunde, regelmäßig zwei bis vier Stunden), um den bereits bekannten Stand der Technik auf dem technischen Gebiet Ihrer Idee zu ermitteln. Unserer Erfahrung nach gelingt eine technische Schutzrechtsanmeldung dann am besten, wenn der relevante Stand der Technik bereits bei der Formulierung des Anmeldetextes berücksichtigt wird.
- Ausarbeitung: Wir arbeiten für Sie den Anmeldungstext Ihrer Schutzrechtsanmeldung aus. Dieser umfasst insbesondere die den angestrebten Schutzbereich definierenden Ansprüche, die Würdigung des Standes der Technik einschließlich Aufgabenstellung und Lösung, die Figuren sowie die entsprechende Figurenbeschreibung. Die Erstellung des Anmeldungstextes erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
- Anmeldung: Wir reichen die Anmeldung nach gemeinsamer Festlegung einer Anmeldestrategie bei der entsprechenden Behörde ein (regelmäßig auf elektronischem Wege). Wir überwachen die Zahlungsfristen und zahlen die anfallenden Gebühren fristgerecht beim jeweiligen Amt ein.
- Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren: Da deutsche, europäische und internationale Patentanmeldungen nur nach amtlicher Prüfung zu einem Patent führen können, berichten wir Ihnen über alle Mitteilungen des jeweiligen Amtes, bereiten eventuell erforderliche Erwiderungen und Schriftsätze in enger Zusammenarbeit mit Ihnen vor und reichen diese ein. Bei technischen Schutzrechtsanmeldungen, die amtsseitig ohne weitere Prüfung eingetragen werden (zum Beispiel: deutsche Gebrauchsmuster), leiten wir die amtliche Standardkorrespondenz an Sie weiter und übermitteln Ihnen die Eintragungsurkunde.
Da der Zeitaufwand für die Ausarbeitung des Anmeldungstextes oder möglicher Erwiderungen stark vom Schwierigkeitsgrad des technischen Gebietes Ihrer Erfindung abhängt, rechnen wir diese Leistungen grundsätzlich nach unserem Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes ab.
Einreichung einer nationalen technischen Schutzrechtsanmeldung im Ausland
Mit der Anmeldung nationaler ausländischer technischer Schutzrechtsanmeldungen beauftragen wir unsere ausländischen Korrespondenzanwälte. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Kollegenhonorar (inkl. Amtsgebühr und ggf. Übersetzungskosten) sowie unserem Honorar für die vermittelnde und beratende Tätigkeit.